Im Täter-Opfer-Ausgleich vermittelt ein*e neutrale*r Konfliktschlichter*in zwischen Täter*in und der von der Straftat geschädigten Person. Beide Seiten können dabei die persönlichen Hintergründe und Auswirkungen der Tat ansprechen und bearbeiten und eine Wiedergutmachung vereinbaren. Der „soziale Friede“ kann so wiederhergestellt werden und die Verarbeitung der Tat und ihrer Folgen wird erleichtert.