Sozialpädagogisch begleitete gemeinnützige Arbeitsleistungen

Jugendliche und heranwachsende Straftäter werden aufgrund richterlicher Weisungen oder eines Diversionsverfahrens zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Diese Arbeitsstunden können in den A + W Arbeitsbereichen durchgeführt werden und tragen damit gleichzeitig zur Berufsfindung bei.

Aufgrund der Vielzahl der Arbeitsauflagen und fehlender Mobilität wird ein Teil der straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden auch in gemeinnützige Einrichtungen vor Ort vermittelt.